Beglaubigung, Apostille und Legalisierung

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Übersetzungsagenturen übernehmen sämtliche Aufgaben, die mit Dokumenten in Verbindung stehen. Übersetzungen sind nur ein Aspekt unseres Angebot. Weiterhin bieten wir an:

  • Notarielle Beglaubigungen unserer Übersetzungen (Reisepässe, offizielle Briefe, Zertifikate, Vereinbarungen, Zollerklärungen u. a.).
  • Apostille (über das Justiz- bzw. Erziehungsministerium).
  • Beglaubigungen von Dokumenten aller Art.

Wir bieten Ihnen: Hohe Qualität, Diskretion und Einzelfallbetreuung.

Beglaubigung von Dokumenten

 Dokumente müssen in vielen Fällen notariell beglaubigt werden. Wenn Sie nicht wissen, ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist oder aus welchem Grund, lesen Sie bitte weiter. Wird eine Übersetzung notariell beglaubigt, heißt dies, dass ein Notar die erfolgte Übersetzung von einer in die andere Sprache bescheinigt. So wird die ordnungsgemäße Qualifikation des Übersetzers und dessen Haftung für die Übersetzungsqualität zertifiziert.

Die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung kann nur erfolgen, wenn dem Notar das Diplom des Übersetzers vorliegt. Durch die Beglaubigung einer Übersetzung wird bestätigt, dass ein Dokument korrekt und präzise durch einen qualifizierten Übersetzer übersetzt wurde.

Die Dienstleistung der notariellen Beglaubigung gehört zu einer Übersetzungsagentur mit Rundumbetreuung.  Durch seine Unterschrift übernimmt der Übersetzer die Haftung für jedes einzelne übersetzte Wort. Deshalb sind ungenaue Übersetzungen, Tippfehler und Ungenauigkeiten bei Zahlen und Eigennamen zu vermeiden, sonst entstehen im Ausland Probleme. Deshalb empfehlen wir stets die Bestellung notariell beglaubigter Übersetzungen von qualifizierten Experten.

Die Zusammenarbeit mit uns ist problemlos. Senden Sie uns Ihr Dokument und unsere professionellen Übersetzer führen den Auftrag durch, bevor einer unserer erfahrenen Notare den Text beglaubigt. Wir liefern so schnell wie möglich.

DEIR nimmt Ihre Dokumente entgegen, befolgt Ihre Vorgaben und lässt den übersetzten Text notariell beglaubigen.

Apostille

Eine Apostille ist ein vereinfachter Weg, bestimmte Dokumente beglaubigen zu lassen. Eine Apostille, die einem Diplom, einer Rechtsvollmacht, einem Geburtszertifikat oder einem anderen Dokument hinzugefügt wird, sieht wie ein rechteckiger Stempel aus. Mit diesem versieht eine Regierungsbehörde ein Dokument in einer der Unterzeichnerstaaten der Haager Abkommens.

Eine Apostille ist in ihrem Erscheinungsbild normiert, sieht somit in allen der o. g. Staaten gleich aus und bestätigt die Authentizität der Unterschriften auf einem so zertifizierten Dokument.

Es wird hiermit jedoch weder die Authentizität des Dokuments selbst noch die Korrektheit der Übersetzung,  jedoch die der dort befindlichen Unterschriften/Siegel/Stempel bestätigt. Beispiel: Ein Kollege aus der USA fordert Ihr (in der Ukraine ausgestelltes) Diplom an. Doch die Form ukrainischer Studienabschlüsse ist in der USA nicht bekannt. Eine Fälschung wäre ohne Weiteres nicht zu erkennen. Die Apostille sagt nun z. B. über ein Diplom aus, dass dessen Rechtswirksamkeit in derselben Weise in verschiedenen Ländern besteht.

Sie weist darauf hin, dass Ihr Dokument authentisch ist und durch zur Unterschrift Bevollmächtigte gezeichnet wurde.

Dies ist jedoch nur in den Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention der Fall (s. Liste hier). In anderen Fällen müssen Sie Ihr Dokument beglaubigen lassen durch die Zertifizierung der folgenden Stellen:

  • Außenministerium
  • Erziehungsministerium
  • Konsulat des Bestimmungslandes (des Landes, welchem ein entsprechendes Dokument vorgelegt werden soll).

Eine Apostille ist somit (für Behörden und Antragsteller) die zeitsparende Form einer Beglaubigung.  U. a. folgende Dokumente kommen in Frage:

  • Dokumente, die von einer Behörde oder staatl. Beamten ausgefertigt wurden (auch Strafverfolgungsbehörden und Gerichte);
  • Verwaltungsdokumente;
  • Notariatsakte;
  • Amtsstempel und -zeichen bei Registrierungen, Visa, Unterschriftsbeglaubigung usw.

Wo erhalte ich eine Apostille für meine Dokumente? Dies erfolgt ausschließlich bei staatl. Behörden. Sie können sich jedoch jederzeit hierzu an uns wenden, weil wir mit den entsprechenden Behörden direkt zusammenarbeiten. Wir können Ihre Dokumente schnell apostillieren lassen und Ihnen garantiert Zeit sparen.

Beglaubigung von Dokumenten

            Sollte Ihr Zielland nicht zu den Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention gehören, können Sie Ihr Dokument nicht mit einer Apostille beglaubigen lassen. Stattdessen ist hier die konsularische Beglaubigung erforderlich.

            Diese erfolgt durch diplomatische oder konsularische Behörden des Ziellandes. Bestätigt wird die Authentizität der Unterschrift der Unterzeichner und deren Status bzw. Vollmacht. Auch Stempel bzw. Siegel auf dem Dokument sind ggf. Gegenstand einer solchen Beglaubigung.

            Es wird hier ein Dreiecksstempel auf dem Dokument verbracht, der dessen Beglaubigung und die Authentizität der Unterschrift bestätigt. Gestempelt wird entweder auf der Vorder- oder Rückseite des Dokuments. Dieses wird dann mit einem Siegel versehen und ein Schutzhologramm wird oben rechts angebracht.

            Ein solcher Vorgang wird von Konsulaten oder Botschaften durchgeführt. Sollten Sie die umgehende Beglaubigung von Dokumenten benötigen, kontaktieren Sie uns, die DEIR Übersetzungsagentur in Dnipropetrovsk!